- Duldungsbescheid
- ist das verfahrenrechtliche Mittel, mit dem die ⇡ Duldungspflicht gegenüber dem ⇡ Duldungsschuldner geltend gemacht wird (§ 191 AO). Er ist ein schriftlich zu erteilender sonstiger ⇡ Verwaltungsakt, der mit dem ⇡ Einspruch anfechtbar ist.
Lexikon der Economics. 2013.